Geschäftsbereich Beratung
- Insolvenzrecht für Privatpersonen -
Die sich verschlechternde Wirtschaftslage, Jobverlust oder Kreditfalle -
all das kann gerade private Haushalte heutzutage in zunehmendem
Maße illiquide und schließlich sogar insolvent werden lassen.
Das Insolvenzrecht und unsere Erfahrung in diesem Bereich bieten Mög-
lichkeiten, aus dem Dilemma unter Sicherung von Zukunftsperspektiven
wieder herauszukommen, was Ihnen als einzelnem Schuldner ohne pro-
fessionellen Beistand fast nie ermöglicht wird.
Ihnen stehen unsere erfahrenen und qualifizierten Mitarbeiter für
eine individuelle und vertrauliche Beratung gerne zur Verfügung.
Das bedeutet für Sie die professionelle und vertrauliche Abwicklung
unter Optimierung Ihres Insolvenzergebnisses - für Ihren Neuanfang!
Hier noch einige Stichpunkte unseres Spektrums für die private Insolvenz:
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Das Regelinsolvenzverfahren
Außergerichtliche Einigung im Rahmen der InsO
Gerichtliches Insolvenzverfahren
Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung
Ihren individuellen Bedarf ermitteln wir gerne in einer
Erstberatung im direkten Gespräch mit Ihnen.