Oft finden sich ein vermeintliche 'Schlupflöcher' in die versucht wird,
sein Geld zu retten. Ob aus Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Unwissenheit:
Oftmals handelt es sich um illegale Steuerverkürzung, -vermeidung oder
-hinterziehung: Straftatbestände, die rigide verfolgt werden.
RTS bietet Ihnen durch kooperierende Rechtsanwälte und hervoragend
qualifizierte Mitarbeiter und Berater umfassende Hilfestellung und Be-
treuung in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten.
Das bedeutet für Sie höchste Professionalität in der Abwicklung und
Betreuung zur Minimierung entstehender oder entstandener Schäden!
Folgende Themenschwerpunkte beinhaltet die Betreuung durch RTS
hinsichtlich der Folgen von Steuerstraftaten:
(siehe hierzu auch 'Knauthe - RAe, Notare, Patentanwälte (pdf))
Selbstanzeige
- Straffreiheit oder -milderung durch Selbstanzeige
(§ 371 AO bundesrecht.juris.de)
- Unberührtheit trotz Selbstanzeige
- Die Form der Selbstanzeige