NEUE Pflichtangaben zur Rechnung sind:
- Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
- fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren
Zahlenreihen, die der Rechnungsaussteller zur
Identifizierung der Rechnung einmalig vergibt
(Rechnungsnummer)
- anzuwendender Steuersatz
- Zeitpunkt, zu dem das Entgelt vereinnahmt wurde,
falls Zahlung vor Leistungserbringung
WEITERHIN :
- Name und Anschrift des Unternehmers,
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers,
- Menge und handelsübliche Bezeichnung des
Liefergegenstandes oder Art und Umfang der
sonstigen Leistung,
- Zeitpunkt (Monat reicht aus),
- Entgelt für Lieferung oder sonstige Leistung,
- auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag (gesondert auszuweisen)
oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung,
- in bestimmten Sonderfällen, z.B.
innergem. Fahrzeuglieferung,
Reiseleistungen sowie differenzbesteuerten
Umsätzen muss die erbrachte Leistung (z.B. "steuerfreie
innergemeinschaftliche Fahrzeuglieferung") exakt bezeichnet werden,
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